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BayObLG, 27.07.1977 - RReg. 5 St 87/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO §§ 252, 52
Verwendung einer früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung die Aussage gegen einen Angehörigen verweigert
Papierfundstellen
- NJW 1978, 387
- BayObLGSt 1977, 127
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13
Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren …
Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechtes nach § 252 StPO verbietetes daher auch, dass zur Überführung des Angeklagten auf Erklärungen zurückgegriffen wird, welche ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge als früherer Beschuldigter in dem auch gegen ihn gerichteten Strafverfahren allein unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung abgegeben hat (BGHSt 10, 186, 189 f.; 20, 384; BGH StV 1988, 185 ; NStZ 1997, 351 ; NStZ 2003, 217; BayObLG NJW 1978, 387). - OLG Koblenz, 03.03.1983 - 1 Ss 52/83
Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen; Folge des Gebrauchs des …
Es greift nach Sinn und Zweck des Gesetzes auch für Aussagen ein, die der das Zeugnis verweigernde Angehörige des Angeklagten in einem gegen ihn selbst (Zeugen) gerichteten Strafverfahren als Beschuldigter gemacht hat (…BGH GA 1977, 144 f; BayObLG, NJW 1978, 387;… Karlsruher Kommentar, StPO , 1982, § 252 Rdnr. 387., 78). - BGH, 19.09.1978 - 5 StR 515/78
Zulässigkeit der Vernehmung eines Richters über dessen seinerzeitigeVernehmung …
Die überflüssige Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO war ohne rechtliche Bedeutung (BayObLG MDR 1978, 74 = NJW 1978, 387).